Genehmigung 1. Bauabschnitt: Graben und Sockel

Genehmigung für Abbruch des Grabens und der Renovierung des Sockels durch die Bischöfliche Finanzkammer am 2.3.2015 erteilt.

Nächste Schritte:

  • Ausschreibung an die Baufirmen bis Ende März
  • Vergabe der Aufträge bis Ende Mai
  • Ausführung der Arbeiten, Abschluss bis Ende Oktober

(in Grafik blau eingefärbter Teil wird bearbeitet)

  • Baugenehmigung ist vorhanden
  • Genehmigung des Denkmalamtes ist vorhanden
  • Graberlaubnis Landratsamt ist vorhanden

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